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Hier für alle Mitglieder nochmals zum nachlesen über das Thema „ Leinenzwang
während der Brut- und Setzzeit „
Ab dem 1. April bis zum 15. Juli gilt auf
„Freier Fläche“ Leinenzwang für Hunde.
Freie Fläche bedeutet, dass wenn wir mit unserem Hund das Ortsschild passieren,
ist der Hund an die Leine zu nehmen. Das
befreit uns aber generell nicht, unseren Hund frei laufen zu lassen. Auch in der
Stadt, oder wo viele Menschen sich aufhalten, sollte der Hund an die Leine
genommen werden. In Parks wo evtl. Wasservögel am Brüten sind muss/sollte der
Hund angeleint werden. Hinweisschilder am Parkeingang beachten.
Jeder Hundehalter ist daher verpflichtet seinen Hund an der Leine zu führen.
Dies gilt auch für die Polizei, Förster, Rettungshunde usw. Diese Hunde dürfen
nur, wenn sie im Einsatz sind, frei laufen und/oder wenn es die Situation
erfordert.
Der Förster hat, wenn er im Dienst ist ( Uniform mit Forstabzeichen )
polizeiliche Befugnisse. Das kommt daher, dass er im Auftrage der
Staatsanwaltschaft tätig werden kann. Er ist befugt die Personalien
festzustellen oder aber auch Personen bis zum eintreffen der Polizei
aufzuhalten/festzuhalten.
Leider hat der Förster jedes Jahr immer zwischen 2-4 Rehmütter, die von Hunden
zu TODE gehetzt werden. Oder die er dann TÖTEN muss weil sie von Hunden gehetzt
wurden und sich dabei verletzt haben.
Aber es dreht sich auch nicht nur um die Rehe, die jetzt ihren Nachwuchs zur
Welt bringen, auch um Hasen oder gewisse Brutvögel die am Boden ihre Jungen zur
Welt bringen oder gar aufziehen. Ein junges Hasenbaby ist bei der Geburt so
klein, dass es locker in eine Handfläche passt und für den ein oder anderen Hund
nur ein kleiner Happen ist……. Es ist also darauf zu achten des der Hund an einer
kurzen Leine geführt wird oder zumindest vor uns läuft. Generell hat der Hund
auch in dieser Zeit auf den Wegen zu bleiben, speziell an Waldrändern und nicht
mal eben 2-3 Meter in den Wald……
Auch sei an dieser Stelle angemerkt, dass Hunde generell in Naturschutzgebieten
angeleint werden müssen.
Wir vom Verein möchten uns nochmals herzlich bei Herrn Jörn Meyer bedanken, dass
er sich für uns die Zeit genommen hat und für unsere Fragen da war.
Herr Meyer ist auch jederzeit erreichbar unter:
Jörn Meyer Forstoberinspektor
An der Schonung 31
27478 Cuxhaven
Tel.: 0 47 23 / 71 35 90 oder Mobil 0 1 70 / 7 92 81 04
E-Mail : Joern.Meyer@bima-online.de
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