Foerster

  Gruppenabend vom 22 April mit dem Forstoberinspektor Jörn Meyer
 

Home
Nach oben
Vorstand / Trainer
Termine
Gruppenabende
Agility
Fotoalbum
Seminare
Anfahrtsweg
Gästebuch
Links
Wichtige NEW`s
Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zurück


Hier für alle Mitglieder nochmals zum nachlesen über das Thema „ Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit „


Ab dem 1. April bis zum 15. Juli gilt auf „Freier Fläche“ Leinenzwang für Hunde.


Freie Fläche bedeutet, dass wenn wir mit unserem Hund das Ortsschild passieren, ist der Hund an die Leine zu nehmen. Das

befreit uns aber generell nicht, unseren Hund frei laufen zu lassen. Auch in der Stadt, oder wo viele Menschen sich aufhalten, sollte der Hund an die Leine genommen werden. In Parks wo evtl. Wasservögel am Brüten sind muss/sollte der Hund angeleint werden. Hinweisschilder am Parkeingang beachten.

Jeder Hundehalter ist daher verpflichtet seinen Hund an der Leine zu führen. Dies gilt auch für die Polizei, Förster, Rettungshunde usw. Diese Hunde dürfen nur, wenn sie im Einsatz sind, frei laufen und/oder wenn es die Situation erfordert.

Der Förster hat, wenn er im Dienst ist ( Uniform mit Forstabzeichen ) polizeiliche Befugnisse. Das kommt daher, dass er im Auftrage der Staatsanwaltschaft tätig werden kann. Er ist befugt die Personalien festzustellen oder aber auch Personen bis zum eintreffen der Polizei aufzuhalten/festzuhalten.

Leider hat der Förster jedes Jahr immer zwischen 2-4 Rehmütter, die von Hunden zu TODE gehetzt werden. Oder die er dann TÖTEN muss weil sie von Hunden gehetzt wurden und sich dabei verletzt haben.

Aber es dreht sich auch nicht nur um die Rehe, die jetzt ihren Nachwuchs zur Welt bringen, auch um Hasen oder gewisse Brutvögel die am Boden ihre Jungen zur Welt bringen oder gar aufziehen. Ein junges Hasenbaby ist bei der Geburt so klein, dass es locker in eine Handfläche passt und für den ein oder anderen Hund nur ein kleiner Happen ist……. Es ist also darauf zu achten des der Hund an einer kurzen Leine geführt wird oder zumindest vor uns läuft. Generell hat der Hund auch in dieser Zeit auf den Wegen zu bleiben, speziell an Waldrändern und nicht mal eben 2-3 Meter in den Wald……

Auch sei an dieser Stelle angemerkt, dass Hunde generell in Naturschutzgebieten angeleint werden müssen.

Wir vom Verein möchten uns nochmals herzlich bei Herrn Jörn Meyer bedanken, dass er sich für uns die Zeit genommen hat und für unsere Fragen da war.


Herr Meyer ist auch jederzeit erreichbar unter:

Jörn Meyer Forstoberinspektor

An der Schonung 31

27478 Cuxhaven

Tel.: 0 47 23 / 71 35 90 oder Mobil 0 1 70 / 7 92 81 04

E-Mail : Joern.Meyer@bima-online.de